Der Beschuldigte bezeichnete sich selber nicht als stark. Er mache Morgengymnastik und sei vor seiner Verhaftung – nicht regelmässig – ins Schwimmbad gegangen. Krafttraining mache er nicht, der Polizeibeamte solle sich doch seinen Körper ansehen. Er verneint, Kampfsport ausgeübt zu haben. Seinen kräftigen Händedruck erklärte der Beschuldigte damit, dass es in [...] üblich sei, sich einen kräftigen Händedruck zu geben. Er treibe jeden Tag Morgensport. Der Beschuldigte ist sich durchaus bewusst, dass die Wirkung eines Schlages von der Kraft abhängt, mit der er ausgeführt wird. Weil L.______ älter gewesen sei, habe er nicht so stark zugeschlagen, sondern versucht, ihn mit Worten zu beruhigen.