Dort habe L.______ zu schreien begonnen, weshalb der Beschuldigte erneut zugeschlagen habe. L.______ sei bei Bewusstsein gewesen und habe am Boden gelegen. B.______ habe ihn seitwärts ins Gesicht geschlagen. Der zweite Schlag sei auf den Kopf erfolgt. Dann habe B.______ ein drittes Mal zugeschlagen. Er habe erfolglos versucht, L.______ mit Klebeband zu fesseln. Beim Verlassen des Geschäfts sei L.______ seitlich auf dem Boden gelegen und habe sich bewegt. Der Beschuldigte habe ihn noch aufgesetzt und an einen Stuhl oder einen Schrank gelehnt. L.______ habe unter Schock gestanden und aus der Nase geblutet. Der Beschuldigte bezeichnete sich selber nicht als stark.