Die mündliche Hauptverhandlung vor der Strafkammer des Kantonsgerichts wurde zunächst auf den 13. und 14. März 2012, 07.30 Uhr, angesetzt. Der Verhandlungsbeginn wurde mit Schreiben vom 18. Januar 2012 jeweils auf 09.00 Uhr verschoben. Mit Vorladung vom 20. Januar 2012 wurde der 26. März 2012 als zusätzlicher Verhandlungstag angesetzt. Die [...] erbat mit Schreiben vom 19. Januar 2012 um Dispensation von der Hauptverhandlung. K.______ liess sich telefonisch dispensieren. G.______ verzichtete mit Eingabe vom 24. Januar 2012 auf eine Teilnahme an der Hauptverhandlung. Mit Eingabe vom 26. Januar 2012 verzichtete auch die N.______ auf die Teilnahme an der Hauptverhandlung.