ein Gutachten in Auftrag gegeben. Mit Eingabe vom 24. Februar 2011 stellte die Verteidigung Antrag auf Befragung mehrerer Personen, mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 die Staatsanwaltschaft auf Präzisierung des Erstgutachtens sowie Einholung eines Zweitgutachtens. Am 11. November 2011 lehnte der Kantonsgerichtspräsident sämtliche Beweisanträge ab. Erwähnt sei zudem, dass per 1. Juli 2011 [...] als Amtsnachfolger von [...] die Verfahrensleitung übernommen hat. 2. Die mündliche Hauptverhandlung vor der Strafkammer des Kantonsgerichts wurde zunächst auf den 13. und 14. März 2012, 07.30 Uhr, angesetzt.