2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, den Zivilklägern H.______, I.______ und J.______ eine Parteientschädigung in der Höhe von CHF 28'026.55 zu bezahlen. 3. Alles unter Kostenfolge zu Lasten des Beschuldigten. Schlussanträge der Verteidigung (gestellt an der mündlichen Verhandlung vom 13. März 2012, sinngemäss): 1. Der Beschuldigte sei der fahrlässigen Tötung nach Art. 117 StGB, des mehrfachen Raubes im Sinne von Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB und des Diebstahls im Sinne von Art. 139 Ziff. 1 StGB schuldig zu sprechen. 2. Von den weiteren Vorwürfen sei der Beschuldigte freizusprechen.