2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, dem Zivilkläger Y.______ eine Genugtuung in der Höhe von CHF 28'000.— nebst Zins zu 5 % seit 28. Juli 2005 zu bezahlen. 3. Eventuell sei der Beschuldigte zu verpflichten, dem Zivilkläger Y.______ eine 15 Jahre dauernde Genugtuungsrente von monatlich CHF 250.— zu bezahlen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschuldigten. Schlussantrag des Zivilklägers G.______ (vom 7. Oktober 2008, sinngemäss): Der Beschuldigte sei zu verpflichten, dem Zivilkläger G.______ Schadenersatz in der Höhe von CHF 100'000.— zu bezahlen. Schlussantrag der Zivilklägerin N.__