{"Signatur": "GL_KG_001", "Spider": "GL_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2012-03-14", "HTML": {"Datei": "GL_Omni/GL_KG_001_SG-2010-01007_2012-03-14.html", "URL": "/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,7000&Parametername=WEB&Schema=GLWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=497&W10_KEY=266135&nTrefferzeile=1&Template=simple/search_result_document.html", "Checksum": "248c41f1ce2d21f4cac995a1d3009af4"}, "Scrapedate": "2026-04-11", "Num": ["SG.2010.01007", "SG.2015.6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Kantonsgericht Strafkammern 14.03.2012 SG.2010.01007 (SG.2015.6)"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Kantonsgericht Strafkammern 14.03.2012 SG.2010.01007 (SG.2015.6)"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Kantonsgericht Strafkammern 14.03.2012 SG.2010.01007 (SG.2015.6)"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Glarus Kantonsgericht Strafkammern"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Glaris Kantonsgericht Strafkammern"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Glarona Kantonsgericht Strafkammern"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "mehrfacher Mord, mehrfacher Raub etc."}], "ScrapyJob": "446973/48/2475", "Zeit UTC": "11.04.2026 04:59:34", "Checksum": "c65658f4dfc9f0d10b1871aab5afef58", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Glarus Kantonsgericht Strafkammern 14.03.2012 SG.2010.01007 (SG.2015.6)\nRegeste:\nmehrfacher Mord, mehrfacher Raub etc.\n\n dementsprechend schlechte Erfahrungen gemacht hat. Hätte er aber nicht mit voller Kraft zugeschlagen, wieso hätte er seine Hand dann schützen sollen? Und wenn B.______ nicht so stark und absichtlich „nur“ auf die Wange geschlagen hat, warum hat dann L.______ aus der Nase geblutet und sah derart übel zugerichtet aus? Es muss B.______ bei den Einvernahmen darum gegangen sein, seine Tat nachträglich als so schonend ausgeführt wie möglich zu schildern. Dabei zeigen die Fakten das Gegenteil: B.______ ging es ― aus Sicht eines Räubers verständlich ― darum, so schnell wie möglich die Person im Laden auszuschalten, die Beute einzupacken und zu fliehen.\n9. Zu seiner körperlichen Konstitution meinte der Beschuldigte, er sei nicht stark. Er macht aber offenbar täglich nicht näher bezeichnete Morgengymnastik, jedoch kein Krafttraining. Zunächst verneinte er auch, Kampfsport ausgeübt zu haben. Dennoch fiel dem einvernehmenden Polizeibeamten der ausserordentlich kräftige Händedruck des Beschuldigten auf. Es ist allgemein bekannt, dass Kampfsportler nicht den gleichen Körperbau aufweisen mit Bodybuilder. Zum Teil mögen sie eingedenk der mannigfaltigen Gewichtsklassen, die zum Teil illustrierende Namen wie „Fliegengewicht“ tragen, gegen aussen sogar eher schmächtig wirken, was aber keineswegs heisst, dass sie nicht in der Lage wären, einem physisch schwer zuzusetzen. Ob der Beschuldigte nun tatsächlich eine Kampfsportausbildung genossen hat oder nicht, kann letzten Endes offen bleiben, schliesslich lag die angewendete Gewalt auch ohne solche Kenntnisse deutlich über dem \"notwendigen\" Mass, was B.______ allein schon aufgrund des gesunden Menschenverstandes hätte erkennen müssen.\n10. Tatsache bleibt nach dem Gesagten, dass es der Beschuldigte schaffte, L.______ mit nur vier Schlägen auf den Kopf krankenhausreif zu prügeln. Aus welchem Grund auch immer: Diese Schläge mussten mit grosser Kraft ausgeführt werden, um eine solche Wirkung zu entfalten. Nach Überzeugung des Gerichts betrat er das Geschäfts L.______ zudem bereits in der Absicht, einen Überfall zu verüben. 11. L.______ wurde am 27. Juli 2005 durch die Kantonspolizei Zürich befragt. Er konnte sich an den Ablauf des Überfalls nicht mehr erinnern.\n12. Am 21. März 2007 fragte die Kantonspolizei Zürich telefonisch nach, ob L.______ inzwischen wieder etwas zum Überfall eingefallen sei. Er verneinte dies.\n13. In der polizeilichen Einvernahme vom 30. April 2007 äusserte sich L.______ selber zum Raub in seinem Geschäft. Man sage, er sei nicht mehr der alte L.______, er leide unter Depressionen. Er selber merke, dass er irgendwie nichts mehr vom Leben habe. Er nehme Psychopharmaka. Seit dem Überfall habe er dauernd neue Leiden. Momentan könne er kaum gehen. Auch seine Hände könne er immer weniger bewegen. Er habe wegen des Raubes sein Geschäft auflösen müssen. Er sei insgesamt sechs Wochen im Spital gewesen nach dem Überfall. Seit dem Überfall gehe er abends nicht mehr aus.\n14. Der Rechtsvertreter L.______ schilderte an der Hauptverhandlung den aktuellen Gesundheitszustand wie folgt. L.______ habe früher viel gemalt und täglich auf seinem Flügel gespielt. Er habe tragende Rollen in Aufführungen des Zürcher Reisetheaters und der Operettenbühne Hombrechtikon wahrgenommen. Er sei trotz seines Alters von damals 71 Jahren in seinen eigenen Worten noch aus dem Stand auf einen Tisch gesprungen. Seit dem Überfall leide er an Sprechstörungen, Bewegungs- und Empfindungsstörungen an den Händen, habe immer noch keine Erinnerung an die Tat und auch seine Konzentrationsfähigkeit sei seit damals eingeschränkt. Aufgrund dieser feinmotorischen und intellektuellen Einschränkungen könne er seine Arbeit und seine Hobbys nicht mehr ausüben. Im Weiteren leide L.______ unter der ständigen Angst, Komplizen des Täters könnten zurückkehren, weshalb er Fremden gegenüber sehr furchtsam sei. Er leide auch unter Schlafstörungen. Im Universitätsspital seien Angst sowie eine depressive Störung gemischt diagnostiziert worden. Er nehme heute noch Medikamente ein.\n15. Trotz sechs Wochen Spitalpflege leidet L.______ zusammengefasst immer noch unter physischen Nachwirkungen des brutalen Überfalls durch B.______, ganz zu schweigen von den psychischen Auswirkungen dieses traumatischen Erlebnisses. Besonders schwer wiegt der Umstand, dass er als Goldschmied seine Hände nur noch schwer bewegen kann. Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass L.______ bereits durch diese Einschränkung seiner Physis faktisch arbeitsunfähig ist. Hinzu kommen die gravierenden Einschränkungen, welche nicht nur seine Erwerbsfähigkeit, sondern sein Wohlbefinden allgemein betreffen: motorische Störungen, Angstzustände, Konzentrationsschwäche. Diese Beschwerden dauern nach wie vor an, obwohl bis zur Hauptverhandlung rund 6½ Jahre vergangen sind.\n16. U.______ wurde am 8. Juli 2005 durch die Kantonspolizei Zürich als Auskunftsperson befragt. [...] aufgefallen, die sich vor der Bijouterie L.______ verdächtig verhalten hätten. Er bestätigte seine Aussage gegenüber der Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich am 28. April 2008.\n17. Am 11. Mai 2007 führte die Kantonspolizei Zürich eine Personen-wahlkonfrontation zwischen dem Beschuldigten und weiteren Personen, unter anderem L.______ und dem Zeugen U.______, durch. Während und nach dem Gegenüberstellen hatten der Geschädigte und die Auskunftspersonen keine Möglichkeiten, sich untereinander abzusprechen. U.______ erkannte dabei B.______ mit einer selber bezeichneten Wahrscheinlichkeit von 80% anhand Körpergrösse und Statur als einen jener Männer wieder, die er einige Tage vor der Tat vor der Bijouterie L.______ beobachtet hatte. L.______ selber erkannte keine Person wieder."}