7.4 Auch wenn der Erfolg für beide Beschuldigten voraussehbar gewesen wäre, hätte es dennoch an der Vermeidbarkeit gefehlt, da - wie bereits erwähnt - die Möglichkeit eines Prellschusses auch bei Einhaltung aller Vorschriften nie ganz ausgeschlossen werden kann. 8. Die Beschuldigten A._____ und B._____ sind daher frei zu sprechen.