Auch wenn der Zustand einzelner Elemente des Schiessstandes in W. zum Zeitpunkt der Kontrolle mangelhaft war, konnte er wohl aufgrund seiner nicht vorhandenen ballistischen Kenntnisse die allenfalls davon ausgehende Gefahr eines Spickgeschosses oder Prellschusses nicht erkennen. Aufgrund dessen erschien ihm der Zustand dieser Elemente des Schiessstandes nicht als mangelhaft, auch wenn diese allenfalls mangelhaft waren. Somit fehlt es, selbst wenn ein mangelhafter Zustand von gewissen Bestandteilen des Schiessstandes vorlag, an der Voraussehbarkeit des Erfolges.