Aus dem Gutachten ergibt sich, und dies nach komplizierten ballistischen Berechnungen, dass ein beim Schiesstand abgepralltes Geschoss, das 400 m entfernte Fussballfeld erreichen kann (act. 4052ff.). Es kann A._____ nicht vorgeworfen und nachgewiesen werden, dass er bereits am 26. März 2012, vor Einsichtnahme in das Gutachten, die Möglichkeit der komplexen möglichen Flugbahnen eines Projektils voraussehen konnte, was zum Fehlen der Voraussehbarkeit des Erfolgs führt.