Das Gutachten vermag keine Aussage darüber zu machen, in welchem Zustand sich die einzelnen Elemente des Schiessstandes in W. bei der von B._____ durchgeführten Kontrolle am 26. April 2011 befanden, oder inwiefern sich deren Zustand bis zum 3. April 2012 verändert hätten. Es können lediglich Annahmen getroffen werden, wobei eine starke Veränderung des Zustandes der Holzspälten am Kugelfang der 25 Meteranlage innerhalb eines Jahres eher unwahrscheinlich ist.