B._____ hat am 26. April 2011, ungefähr ein Jahr vor den Geschehnissen des 3. April 2012, den Schiessstand in W. in seiner Funktion als Mitglied der kantonalen Schiesskommission inspiziert. Dabei füllte er das Kontrollblatt der Schiesskommission anlässlich dieser jährlichen Kontrolle aus und bewertete den Schiesstand in allen Punkten mit „gut“, der besten Bewertungseinheit.