5.1 A._____ hat am 26. März 2012, nur wenige Tage vor den Geschehnissen des 3. April 2012, auf eigene Initiative die gesamte Schiessanlage in W. kontrolliert und fotografisch festgehalten. Dies tat er, gemäss seinen Aussagen anlässlich der Sitzung vom 26. September 2014, nicht aufgrund eines ihm zugetragenen Mangels dieses Schiessstandes, sondern aufgrund eines Auftrages des eidgenössischen Schiessanlagenexperten, wonach von jedem Schiessstand eine Fotodokumentation zu erstellen sei. Dabei hat A.___