Gestützt auf diesen Vorfall wurde ein Verfahren gegen A._____ und B._____ wegen Beseitigung oder Nichtanbringung von Sicherheitsvorrichtungen (Art. 230 StGB) eröffne t. In diesem Rahmen wurden das Forensische Institut Zürich mit einem Gutachten beauftragt, nachdem die Beschuldigten den Standpunkt vertreten hatten, die Schiessanlage sei einwandfrei. Das Zentrum für forensische Physik und Ballistik der Universität Bern wurde zusätzlich mit einem Gutachten beauftragt.