Die Beschuldigten verzichteten auf ihr Recht auf das letzte Wort. Daraufhin schloss der Polizeirichter die Parteiverhandlung und zog sich zur geheimen Urteilsberatung zurück. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wurde das Urteil öffentlich eröffnet und mündlich begründet (act. 27). 4. Das Urteilsdispositiv wurde den Rechtsvertretern der Beschuldigten am 22. und 23. September 2014 und der Staatsanwaltschaft am 22. September 2014 zugestellt (act. 32, 33, 34). Am 1. Oktober 2014 (Postaufgabe) meldete Dr. Markus Julmy, Stellvertretender Generalstaatsanwaltschaft, fristgerecht Berufung an (act. 35). II.