Die Klageantwort vom 7. Februar 2013 umfasst ihrerseits 65 Seiten. Der Beklagte bestreitet das Klagefundament im Grundsatz, beanstandet aber auch die Substantiierung des angeblichen Schadens. Sämtliche von der Klägerin geltend gemachten Vorgänge werden bestritten. Zusätzlich werden 31 Beilagen ins Recht gelegt, die Einvernahme verschiedener Zeugen und diejenige des Beklagten angeboten und die Edition von zahlreichen Verträgen verlangt.