Die erwähnten Fälle betreffen Gesellschaften ohne operative Tätigkeit und es wird geltend gemacht, in deren Umfeld hätten gewisse unerlaubte Zahlungsvorgänge eruiert werden können. Als Beweismittel hat die Beschwerdeführerin 70 Beilagen eingereicht, insbesondere Sitzungsprotokolle und Verträge, sowie Korrespondenz, teilweise in russischer Sprache, und die Einvernahme zahlreicher Zeugen angeboten.