b) Die Klageschrift vom 12. September 2012 erstreckt sich auf 34 Seiten. Neben allgemeinen Vorbemerkungen, zu welchen insbesondere die Edition der Steuerakten des Beklagten und eines russischen Geschäftspartners offeriert wird, wird über verschiedene Fälle aufgezeigt, wie der Beklagte in Missachtung der Interessen der Klägerin diverse Geschäfte über Schein- und Drittfirmen abgewickelt habe und der Klägerin zustehende Erträge so abgeführt habe. Die erwähnten Fälle betreffen Gesellschaften ohne operative Tätigkeit und es wird geltend gemacht, in deren Umfeld hätten gewisse unerlaubte Zahlungsvorgänge eruiert werden können.