Es handle sich um verschiedene Fallkomplexe mit internationalem Bezug in Russland, Kasachstan, Italien und Kanada. Die Geschäftsstrukturen und -abläufe, aus welchen der geltende gemachte Sachverhalt hervorgegangen sei, sei als so kompliziert zu werten, dass er vorgeschlagen habe, Beisitzer des Wirtschaftsstrafgerichts ad hoc als Beisitzer des Zivilgerichts zu ernennen. Die Beweisabnahme Kantonsgericht KG Seite 5 von 7 werde ausserdem äusserst umfangreich sein, werde doch die Einvernahme von nicht weniger als 30 Zeugen beantragt, wovon mehr als die Hälfte rogatorisch einzuvernehmen seien. Es stellten sich zudem gewisse heikle juristische Fragen.