Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 24. Februar 2014 wurden Schlichtungsverhandlungen geführt, welche scheiterten. Die Klägerin wurde aufgefordert, bis zum 30. April 2014 eine Replik und verschiedene Informationen und Unterlagen einzureichen. B. Mit Verfügung vom 25. Februar 2014 wurde die Klägerin angehalten, einen zusätzlichen Kostenvorschuss in der Höhe von Fr. 900'000.- zu leisten. C. Mit Eingabe vom 10. März 2014 erhebt die A.________ AG Beschwerde gegen die Verfügung des Präsidenten des Zivilgerichts des Saanebezirks vom 25. Februar 2014. Sie schliesst, unter Kosten- und Entschädigungsfolge auf Aufhebung der angefochtenen Verfügung.