A. Am 1. Oktober 2014 ersuchte die A.________ AG in der Betreibung Nr. ccc des Betreibungsamtes des Sensebezirks unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Schuldners um Gewährung der provisorischen Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 1'149.65. B. Mit Entscheid vom 13. November 2014 wurde dem Gesuch stattgegeben und der Gesuchstellerin für den Betrag von Fr. 1‘149.65, die Kosten des Zahlungsbefehls (Fr. 73.30), die zugesprochene Parteientschädigung (Fr. 80.-) und die Gerichtskosten (Fr. 200.-) die provisorische Rechtsöffnung erteilt. Der begründete Entscheid wurde der Gesuchstellerin am 3. Dezember 2014 zugestellt.