B. Mit Rechnungen vom 26. August 2014 hat das Friedensgericht des Sensebezirks A.________ aufgefordert, die Kosten des ärztlichen Gutachtens von Fr. 800.-, sowie die Gerichtskosten von Fr. 210.- zu bezahlen. Mit Schreiben an das Friedensgericht des Sensebezirks vom 3. Oktober 2014, welches am 7. Oktober 2014 aufgegeben wurde, beanstandet A.________, dass ihm im Verfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung Kosten auferlegt wurden. Das Friedensgericht übermittelte dieses Schreiben zuständigkeitshalber dem Kantonsgericht. Es wurde kein Schriftenwechsel angeordnet. Erwägungen