Gestützt auf diese Delegation hat der Kanton Freiburg die Verordnung vom 6. September 2010 über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei Ergänzungsleistungen (ELKVF; SGF 841.3.21) erlassen. Diese regelt in Art. 6 die Kostenübernahme in Bezug auf in der Schweiz und im Ausland angefallene Kosten. In der Schweiz entstandene Krankheits- und Behinderungskosten werden vergütet (Abs. 1). Im Ausland entstandene Kosten werden ausnahmsweise vergütet, wenn sie während eines Auslandaufenthaltes notwendig werden oder wenn die medizinisch indizierten Massnahmen nur im Ausland durchgeführt werden können (Abs. 2).