Mit Verfügung vom 15. Dezember 2011, welche mit Einspracheentscheid vom 27. Januar 2012 bestätigt wurde, lehnte die AKF die Kostenvergütung ab, da die Behandlung nicht in der Schweiz vorgenommen worden war. Daran ändere sich auch nichts, wenn eine Schweizer Firma Auslandsreisen organisiere, damit ihre Kunden von scheinbar günstigeren Zahnbehandlungen profitieren könnten.