Eine Unregelmässigkeit, die der Beschwerdeführer hätte erkennen müssen, zumal – gemäss seinen eigenen Angaben – seine einzige Aufgabe darin bestand, um die Erneuerung der Betriebsbewilligung besorgt zu sein. Wäre er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen, hätte er die Gesellschaft auf die Nichteinhaltung der Auflagen hinweisen und dafür sorgen müssen, dass sich D.________ aus den operativen Tätigkeiten der Gesellschaft umgehend wieder zurückzieht und als Zeichnungsberechtigter mit Einzelunterschrift aus dem Handelsregister gelöscht wird; dies ist aber nicht geschehen.