_ habe sich auf seine Funktion als juristischer Berater zu beschränken, nicht mehr persönlich auf dem Terrain der Gesellschaft zu erscheinen und Verträge mit Dritten oder Agenten zu verhandeln oder zu unterzeichnen. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen werde die Betriebsbewilligung widerrufen. Nichts desto trotz wurde nur eineinhalb Jahre später, am 14. Februar 2006, D.________ als Zeichnungsberechtigter mit Einzelunterschrift im Handelsregister eingetragen. Eine Unregelmässigkeit, die der Beschwerdeführer hätte erkennen müssen, zumal – gemäss seinen eigenen Angaben – seine einzige Aufgabe darin bestand, um die Erneuerung der Betriebsbewilligung besorgt zu sein.