In der Folge trat der gemeldete Leiter des Unternehmens zurück und E.________ wurde als sein Nachfolger bezeichnet. Am 29. Oktober 2004 wurde der Gesellschaft die Betriebsbewilligung – unter den folgenden Auflagen – erteilt: E.________ habe das Unternehmen auch tatsächlich zu leiten, gegenüber Dritten sowie Agenten als Vertreter der Gesellschaft aufzutreten (insbesondere: Verträge zu verhandeln und zu unterzeichnen) und Zugang zu den Gesellschaftskonten zu haben; D.________ habe sich auf seine Funktion als juristischer Berater zu beschränken, nicht mehr persönlich auf dem Terrain der Gesellschaft zu erscheinen und Verträge mit Dritten oder Agenten zu verhandeln oder zu unterzeichnen.