Nachdem die Sicherheits- und Justizdirektion im April 2004 Kenntnis davon erhielt, dass ein Agent der Gesellschaft über keinen Legitimationsausweis im Sinne des Konkordats vom 18. Oktober 1996 über die Sicherheitsunternehmen (SGF 559.6) verfügte, wurde ein Verfahren zwecks Erteilung der entsprechenden Bewilligung eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens ergaben sich Zweifel darüber, ob der der Gewerbepolizei gemeldete Leiter des Unternehmens auch der tatsächliche Leiter des Unternehmens war, weshalb die Sicherheits- und Justizdirektion erwog, der Gesellschaft die Betriebsbewilligung wieder zu entziehen. In der Folge trat der gemeldete Leiter des Unternehmens zurück und E._____