Selbst wenn der Darstellung des Beschwerdeführers gefolgt würde und davon auszugehen wäre, dass er sich – abgesehen von der Erneuerung der Betriebsbewilligung – nicht um die administrativen Angelegenheiten der Gesellschaft gekümmert habe, genügt dies allein nicht, um Kantonsgericht KG Seite 10 von 14