III. Fürsprecher Ismet Bardakci wird im Rahmen der gewährten teilweisen unentgeltlichen Rechtspflege (Verfügung vom 19. Februar 2013) eine Entschädigung von 1‘602 Franken, zuzüglich Auslagen von 233.80 Franken sowie Mehrwertsteuer von 146.90 Franken (8 Prozent von 1‘835.80 Franken) zugesprochen. Der Totalbetrag von 1‘982.70 Franken geht zu Lasten des Staates Freiburg. IV. Zustellung.