Seite 13 von 13 amtlicher Rechtsbeistand eine Entschädigung von 1‘602 Franken (17,8 Stunden à 180 Franken; davon 50 Prozent) zuzusprechen. Zu diesem Betrag kommen die Auslagen von 233.80 Franken (50 Prozent von 467.60 Franken) sowie die Mehrwertsteuer in der Höhe von 146.90 Franken (8 Prozent von 1‘835.80 Franken). Die Entschädigung im Umfang von 1‘982.70 Franken ist durch den Staat zu übernehmen.