Hinsichtlich des Punktes „Betreuung von Kindern“ bringt die Beschwerdeführerin vor, dass ihre Kommunikation noch sehr eingeschränkt sei. Sie könne zwar über das Natel bei Gefahrensituationen Hilfe bei Bekannten holen, selber reagieren könne sie jedoch nicht. Diesen Tatsachen wurde im Abklärungsbericht genügend Rechnung getragen. So äussert sich der Bericht dahingehend, dass die Beschwerdeführerin zwar immer präsent sei, sie aber sehr häufig Mühe habe, auf ihre Kinder einzugehen; dies einerseits wegen der noch vorhandenen sprachlichen Schwierigkeiten, andererseits jedoch auch, weil sie noch wenig belastbar sei. Sie könne ihre Kinder ausserhäuslich kaum begleiten.