gegebenenfalls ist ihnen eine Einkaufsliste mitzugeben. Kontakte mit Versicherungen und Amtsstellen werden mehrheitlich durch den Sozialdienst wahrgenommen. Die von der Vorinstanz berücksichtigte Einschränkung von 50 Prozent erweist sich unter den gegebenen Umständen als korrekt. Hinsichtlich der „Wäsche und Kleiderpflege“ kümmert sich gemäss dem Abklärungsbericht der Ehemann darum. Er trägt die Wäsche ins Untergeschoss und wieder hinauf. Auch hat er Kantonsgericht KG Seite 12 von 13