Da er zur Zeit keiner Arbeit nachgeht, kann auch er die anfallenden Haushaltsarbeiten an seine Beschwerden anpassen, regelmässig Pausen einlegen sowie je nach seiner Tagesverfassung andere Arbeiten erledigen. Kommt hinzu, dass die Familienhilfe jeden Montag das Staubsaugen, die Bodenpflege, das Reinigen des Bades und wenn nötig das Aufräumen der Zimmer besorgt, so dass der Familie im Bereich der „Wohnungspflege“ die körperlich anstrengenden und zeitlich aufwändigen Arbeiten abgenommen werden. Unter den gegebenen Umständen ist eine Einschränkung von 70 Prozent nicht zu beanstanden.