Was den Bereich „Ernährung“ anbelangt, so ist die Beschwerdeführerin gemäss den Angaben ihres Ehemannes sowie der Ergotherapeutin in der Lage, einfache Mahlzeiten (wie Teigwaren) zu kochen. Die Zubereitung von Reis und Kartoffeln sollte entsprechend auch möglich sein. Da sie die linke Hand und vermehrt auch die rechte Hand (Bericht Ergotherapeutin vom 27. März 2012, Vorakten S. 159) einsetzen kann, kann sie – mit Pausen – auch Sachen vom Kühlschrank auf den Tisch stellen und so die kalte Küche (Morgenessen und Abendessen) zubereiten, den Tisch decken und abräumen, den Geschirrspüler ein- und ausräumen.