Eine solche fand am 30. Mai 2012 statt (vgl. Abklärungsbericht Haushalt vom 6. Juni 2012, Vorakten S. 190 ff.). Die für die Abklärung verantwortliche Person hatte Kenntnis der örtlichen und räumlichen Verhältnisse, der medizinischen Unterlagen und berücksichtigte die von der Beschwerdeführerin anlässlich der Abklärung gemachten Angaben. Der Abklärungsbericht stimmt mit den objektiv erhobenen medizinischen Befunden wie auch mit den Berichten der Logopädin und der Ergotherapeutin, welche die Beschwerdeführerin intensiv betreuen, überein. Er ist überzeugend, detailliert, fundiert und damit voll beweiskräftig. Klar feststellbare Fehleinschätzungen liegen nicht vor.