b) Vorliegend äussert sich kein Arzt explizit zur Arbeitsfähigkeit im Aufgabenbereich. Im Gegensatz zur Bestimmung der Invalidität gemäss der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs wird die Invalidität im Aufgabenbereich in der Regel aber auch nicht auf der Grundlage einer medizinisch-theoretischen Einschätzung, sondern auf den Angaben einer Haushaltsabklärung vorgenommen. Eine solche fand am 30. Mai 2012 statt (vgl. Abklärungsbericht Haushalt vom 6. Juni 2012, Vorakten S. 190 ff.).