Die Beschwerdeführerin setze die rechte Hand bei Aktivitäten des Lebens, wie zum Beispiel beim Hervornehmen von leichten Gegenständen aus dem Schrank, vermehrt ein. Sie baue bei Aktivitäten im Stehen, wie zum Beispiel beim Kochen, Pausen ein, um Schmerzen zu reduzieren. Auch versuche sie vermehrt, Hilfsmittel einzusetzen, um zu kommunizieren; sie könne ihren Ehemann mit dem Natel kontaktieren. Die Beschwerdeführerin könne Lebensmittel wägen/messen und angepasste Mengen für die Familie zubereiten. Auch könne sie einfache Mahlzeiten mit Pausen unter Supervision zubereiten. Die Beschwerdeführerin staube regelmässig ab und könne den jüngsten Sohn kleiden.