4. Weiter bemängelt die Beschwerdeführerin die Bestimmung des Invaliditätsgrades im Aufgabenbereich. Der Sachverhalt sei zu wenig abgeklärt worden, weshalb die Vorinstanz anzuweisen sei, eine neue Haushaltsabklärung in Anwesenheit des Ehemannes durchzuführen. a) Bevor auf diesen Einwand näher eingegangen wird, rechtfertigt es sich, die wichtigsten medizinischen Unterlagen durchzugehen: