rückwirkend ab dem 1. Mai 2012 eine ganze Rente der Invalidenversicherung auszurichten; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Weiter wird beantragt, es sei ihr für das Beschwerdeverfahren das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege zu erteilen und ihr Fürsprecher Ismet Bardakci amtlich beizuordnen. Zur Begründung wird ausgeführt, die Vorinstanz habe die Gewichtung der Anteile der Erwerbstätigkeit und der Haushaltsführung falsch vorgenommen, indem sie davon ausgegangen sei, dass sie im Gesundheitsfall weiterhin zu 20 Prozent erwerbstätig gewesen wäre.