Gegen diesen Vorentscheid erhoben der Sozialdienst sowie der Ehemann der Versicherten am 3. August 2012 fristgerecht schriftlich Einwand; sie beantragten eine volle Invalidenrente für die Versicherte. Mit Verfügung vom 14. November 2012 hielt die IV-Stelle an ihrem Vorentscheid fest und sprach der Versicherten mit Wirkung ab 1. Mai 2012 eine Dreiviertelsrente zu.