Da die Versicherte den Inhalt des Anmeldeformulars aufgrund ihrer Aphasie nicht verstand, wurde die Anmeldung durch den Ehemann der Versicherten unterzeichnet. Nachdem die IV-Stelle diverse medizinische Berichte und Informationen bei den Arbeitgebern eingeholt hatte, teilte sie der Versicherten mit Schreiben vom 2. November 2011 mit, dass aufgrund ihres Gesundheitszustandes zurzeit keine beruflichen Eingliederungsmassnahmen möglich seien. Am 30. Mai 2012 fand eine Haushaltsabklärung statt. Am 13. Juni 2012 stellte die abklärende Fachperson für die Versicherte bei der IV-Stelle ein Gesuch um Hilflosenentschädigung.