Am 27. Juli 2011 meldete der die Familie betreuende Sozialdienst ihrer Wohnortgemeinde (nachfolgend: Sozialdienst) die Versicherte bei der Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg (nachfolgend: IV-Stelle) zum Leistungsbezug an (berufliche Integration, Rente). Da die Versicherte den Inhalt des Anmeldeformulars aufgrund ihrer Aphasie nicht verstand, wurde die Anmeldung durch den Ehemann der Versicherten unterzeichnet.