Auch zu keiner anderen Einschätzung führen die am 16. Januar und 3. Februar 2015 nachgereichten Berichte der O.________ vom 4. August 2014, des Hausarztes vom 27. Januar 2015 sowie von Dr. med. P.________, Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin und Pneumologie, vom 13. Oktober 2014. Aus diesen ergibt sich namentlich, dass dem Beschwerdeführer ein Stent eingesetzt wurde. In der Folge kam es offenbar zu verstärkter Atemnot. Zum einen betreffen diese Berichte die Zeitspanne nach dem Erlass der Verfügung vom 7. November 2012 und müssen damit grundsätzlich nicht in Betracht gezogen werden.