Einschränkungen angepasst gewesen waren, was wohl namentlich bei den zwei Versuchen in einem Restaurant bzw. Snackbetrieb sowie in demjenigen bei einem Coiffeur-Salon für Putz- und Aufräumarbeiten angenommen werden muss. Besser angepasst scheint die zeitlich befristete Arbeit bei der N.________, gewesen zu sein, welche dem Beschwerdeführer für die von ihm ausgeführten kleinen Montagearbeiten sehr gute Leistungen zuerkannte.