Auch aus den diversen mit Hilfe der IV-Stelle durchgeführten Arbeitsversuchen ergibt sich eine gewisse Motivation des Beschwerdeführers. Dabei konnte gemäss den zusammen mit den Gegenbemerkungen eingereichten Zeugnissen aber offenbar kein grösseres Pensum als 50% erreicht werden, obwohl gemäss den medizinischen Unterlagen, wie soeben dargestellt, ab Februar 2009 von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden muss. Es kann einzig vermutet werden, dass die von ihm während diesen Arbeitsversuchen ausgeführten Tätigkeiten nicht optimal an seine funktionelle Kantonsgericht KG Seite 10 von 11