Zudem war der Beschwerdeführer seit dem 7. September 2010 nicht mehr beim Orthopäden in Behandlung, wie es dessen Bericht vom 24. Juni 2011 (IV-Akten, S. 783) zu entnehmen ist, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass die vom Orthopäden in seinem Vorbericht aufgeführten Schulterbeschwerden links und Nackenbeschwerden offenbar nicht weiter relevant waren. Schliesslich führt auch der Bericht des Hausarztes vom 3. April 2012 (IV-Akten, S. 793 ff.) nicht zu einer anderen Sichtweise.