Trotz den vom Hausarzt festgehaltenen Beschwerden geht dieser aber sogar im bisherigen Beruf noch von einer Arbeitsfähigkeit von 50% aus, nur reduziert aufgrund der Rückenproblematik. Bei einer alternierend stehend und sitzend ausgeübten Tätigkeit, wie eine Arbeit in Kontrollfunktion, bestehe keine verminderte Leistungsfähigkeit. Zudem war der Beschwerdeführer seit dem 7. September 2010 nicht mehr beim Orthopäden in Behandlung, wie es dessen Bericht vom 24. Juni 2011 (IV-Akten, S. 783) zu entnehmen ist, weshalb davon ausgegangen werden muss, dass die vom Orthopäden in seinem Vorbericht aufgeführten Schulterbeschwerden links und Nackenbeschwerden offenbar nicht weiter relevant waren.