Weiter berichtete der Hausarzt am 18. Juli 2009 (IV-Akten, S. 631) erstmals von einer psychischen Entwicklung. Aufgrund dessen schlug der RAD in seinem vorerwähnten Bericht vom 4. November 2010 auch ein psychiatrisches Konsilium vor. Gemäss dem hierfür eingeholten Gutachten vom 17. Juni 2011 (IV-Akten, S. 757 ff.) besteht beim Beschwerdeführer eine gewisse Symptomfixierung. Die körperlichen Beschwerden würden sehr detailliert und mitunter sehr dramatisierend vorgetragen. Er sei aber auf andere Themen auslenkbar. Der Gutachter diagnostizierte lediglich eine Dysthymia (F 34.1). Vorher sei von einer Anpassungsstörung mit längerer depressiver Reaktion (F 43.21) auszugehen.