Damit bestand in kardiologischer Hinsicht keine langfristige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, sondern einzig während den ersten zwei Wochen nach dem Herzinfarkt. Die vom RAD mehrmals, zuletzt im vorerwähnten Bericht vom 3. Juli 2013, festgehalten bis Ende September 2009 bestehende vollständige Arbeitsunfähigkeit deckt sich somit nicht mit den Unterlagen, wird vom RAD auch nicht weiter erklärt und kann nicht berücksichtigt werden, vor allem auch deshalb nicht, da es sich bei den RAD-Ärzten nicht um Fachärzte der Kardiologie, sondern um Allgemeinärzte handelte.